Rezeptbestellung
Unsere Bitte an Sie für eine reibungslose Rezeptbestellung:
- Die Online-Rezeptbestellung können Sie nur dann nutzen, wenn Sie das betreffende Medikament schon einmal von uns verschrieben bekommen haben und es sich um eine indizierte Dauermedikation bzw. dauerhafte Bedarfsmedikation handelt. Psychopharmaka und Neuroleptika sollten von ihrem behandelnden Facharzt für Psychiatrie bzw. Neurologie verordnet werden.
- Ihre Versichertenkarte muss bereits im aktuellen Quartal bei uns eingelesen sein.
- Eine Bestellung von suchtgefährdenden Präparaten und Verordnungen nach der Betäubungsmittel-Verschreibverordnung (BtMVV) ist grundsätzlich nicht möglich.